Für das Bamberger Jugend-Open wird das Hygienekonzept des BSB vom 11.08.2020 übernommen. Zusätzlich ist im gesamten Gebäude das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (“Maskenpflicht”) vorgeschrieben. Dies gilt auch am Brett! Der Mund-Nasen-Schutz darf ausschließlich zum Essen oder Trinken kurzzeitig abgenommen werden. Eine Ausnahme ist ein ärztliches Attest, welches vorab eingereicht werden muss. Wir haben die wichtigsten Verhaltensregeln nochmals für euch zusammengefasst:
Im gesamten Gebäude muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. (Ausnahme ärztliches Attest)
Es ist wann immer möglich ein Abstand von mindestens 1,50 zwischen zwei Personen einzuhalten. Händeschütteln oder anderer körperlicher Kontakt ist zu vermeiden. Die Husten- und Nies-Etikette (Ellenbeuge) ist einzuhalten.
Zu Beginn des Turniers prüfen wir am Eingang die Anwesenheit. Nur vorangemeldete Spieler und Betreuer dürfen in das Gebäude. Die Spieler werden ihren Gruppen zugewiesen und müssen auch innerhalb der Gruppen und zum Gruppenleiter, sowie bei der Essens-/Getränkeausgabe und vor Aushängen den Mindestabstand wahren. Betreuern werden feste Plätze zugewiesen.
Wir desinfizieren die Figuren und andere Kontaktflächen. Zusätzlich steht ausreichend Desinfektionsmittel für z.B. die Hände zur Verfügung. Ebenfalls wird regelmäßig gelüftet.
Wir werden hygienisch verpackte Speisen und Getränke anbieten. Bitte achtet auch beim Verkaufsstand auf die vorgeschriebenen Abstandsregeln.
Vor dem Turnier muss sich jeder Teilnehmer selbst auf Symptome einer Corona-Infektion kontrollieren (z.B. Fieber, Husten, Krankheitsgefühl). Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht teilnehmen. Auch wer in den letzten 14 Tagen eine Corona-Infektion oder Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte, aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist und nicht einen 5 Tage nach Rückkehr negativen Coronatest vorweisen kann, darf nicht teilnehmen bzw. als Betreuer in die Räume.
Eltern und Betreuer dürfen, sofern sie vorangemeldet sind, in das Gebäude. Zuschauer sind nicht zugelassen. Kiebitzen darf nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gemacht werden!
